Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz weder bereit noch verpflichtet. Wir bieten jedoch die Durchführung einer Schlichtung bei der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau in München, die für die Durchführung von Schlichtungsverfahren gesetzlich ermächtigt ist, an.
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